Wie lange muss man zwischen 2 krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird?

Wie lange muss man zwischen 2 Krankschreibungen arbeiten gehen, damit wieder von vorne gezählt wird?

Viele Menschen fragen sich, wie lange man zwischen zwei Krankschreibungen arbeiten gehen muss, damit die Frist wieder von vorne gezählt wird. Hier ist die Antwort:

Regelungen bei wiederholten Krankschreibungen

Die Regelung zur Dauer zwischen zwei Krankschreibungen ist in Deutschland nicht genau festgelegt. Im Allgemeinen wird jedoch angenommen, dass man sechs Wochen lang arbeiten gehen sollte, bevor man erneut krankgeschrieben wird, damit die Frist wieder neu beginnt. Diese Annahme basiert auf der Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die in Deutschland für Arbeitnehmer gilt.

Situation Arbeitstage zwischen Krankschreibungen Angehende Frist für Entgeltfortzahlung
Zwei Krankschreibungen mit gleicher Diagnose Mindestens 1 Tag arbeiten Neue Frist von 6 Wochen
Zwei Krankschreibungen mit unterschiedlicher Diagnose Keine gesetzliche Regelung Fakultativ, je nach Arbeitgeber
Erneute Krankschreibung nach 6 Wochen Mindestens 6 Wochen arbeiten Neue Frist von 6 Wochen
Kurze Abstände zwischen Krankschreibungen Kann zum Problem werden Verhandlungssache bzw. individuelle Regelung

Was Sie beachten sollten

  • Die Regelung der Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer ist auf 6 Wochen begrenzt. Danach erhalten Sie, sofern der Anspruch besteht, Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Bei wiederholten Krankschreibungen sollten Sie ein offenes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um mögliche Missverständnisse zu klären.
  • Sollten Sie immer wieder erkrankt sein, könnte dies auf ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem hindeuten. In diesem Fall ist es wichtig, frühzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Ursache zu ergründen und die richtige Behandlung zu beginnen.

Zusammenfassend ist es wichtig zu wissen, dass es keine festgelegte Regelung zur Dauer zwischen zwei Krankschreibungen gibt. Die allgemeine Annahme von 6 Wochen beruht lediglich auf der gesetzlichen Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei wiederholten Krankschreibungen ist es ratsam, frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren, um mögliche Differenzen zu klären und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.